Mapping von Vorsteuerberichtigungen in der Jahreserklärung

Annahme: Steuerkennzeichen ‚15‘ ist in der Voranmeldung auf Feld 64 gemappt. Auf diesem Steuerkennzeichen werden Vorsteuerberichtigungsbeträge zu erfasst, sowohl „nachträglich abziehbare“, als auch „zurückzahlende“. Positive Werte auf diesem Steuerkennzeichen sollen auf dem linken Feld in Zeile 147 (technische Bezeichnung im VAT@GTC: je86x1) landen. Negative Werte aus der Voranmeldung sollen auf dem rechten Feld in der selben Zeile (je86x2) landen, allerdings mit positivem Vorzeichen.

Wenn dies der Fall ist, muss das Steuerkennzeichen für die Jahreserklärung zwei Mappings erhalten:

  1. Das Mapping des Steuerkennzeichen ‚15‘ auf Feld je86x1 muss mit der Mapping Bedingung „Nur, wenn importierter Wert positiv“ und der Vorzeichenanpassung „Ohne Anpassung“ angelegt sein.
  2. Das Mapping des Steuerkennzeichen ‚15‘ auf Feld je86x2 muss mit der Mapping Bedingung „Nur, wenn importierter Wert negativ“ und der Vorzeichenanpassung „Vorzeichenwechsel“ angelegt sein.


Gleiches gilt auch für die entsprechenden Felder in den Zeilen 148 und 149.

Die technischen Bezeichnungen der Felder lauten wie folgt:

Zeilenachträglich abziehbarzurückzuzahlen
147je86x1je86x2
148je87x1je87x2
149je868x1je88x2