Uneinbringlichkeiten - Mehrfachmapping

Ausgangssituation

Mit dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular 2021 sind zwei neue Feld-ID's hinzugefügt worden.

Es sind nun ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs 1. Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UStG im Umsatzsteuerformular anzugeben. Je nach Sachverhalt sind die folgenden Angaben zu tätigen:

Feld-ID 37 Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (in der Zeile 55 aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) sowie in den Zeilen 59 und 60 enthalten).

Feld-ID 50 Minderung der Bemessungsgrundlage (in den Zeilen 20 bis 24 enthalten).


Sachverhalte die auf den Feldern 50 zu erfassen sind, können entweder mit einem neu im SAP hinterlegten Steuerkennzeichen automatisch im VAT@GTC gemappt werden oder alternativ kann im VAT@GTC ein Dummy Steuerkennzeichen angelegt werden.

Hinweis

Das Mehrfachmapping wird ab der Version 21.05 ermöglicht.

Wird ein fiktives Steuerkennzeichen im VAT@GTC hinterlegt, kann dieses manuell befüllt werden.

Wird ein neues Steuerkennzeichen im SAP angelegt, muss dieses auf zwei Felder gemappt werden. Zum einen auf das gewünschte Feld, auf dem die Bemessungsgrundlage gemindert werden soll, zum anderen auf das Feld 50.

Dabei ist auf die Vorzeichenumkehr zu achten, welche im Mapping eingestellt werden muss.

Alternativ kann ein fiktives Steuerkennzeichen für Uneinbringlichkeiten angelegt werden, welches manuell in der Meldung nachgebucht werden muss.

Sollte die Spalten Mapping Bedingung und Vorzeichenanpassung nicht sichtbar sein, muss dies noch in den Ländereinstellung konfiguriert werden.

Unter: Einstellungen → Länder → Deutschland (bearbeiten) → Systemeinstellung das Häkchen bei Stammdaten /Steuerkennzeichen Mapping setzen.

Vorgehen

  1. In den Systemeinstellungen ein Häkchen setzen unter "Mapping Bedingung und Vorzeichenanpassung einblenden JE/VA"
  2. Im Steuerkennzeichen Mapping ein weiteres Mapping auf Feld 50 (alternativ 37) anlegen
    1. dabei ist darauf zu achten, dass unter Vorzeichenanpassung "Vorzeichen umkehren" ausgewählt wird.
  3. Sofern das entsprechende Steuerkennzeichen beim nächsten Import vorhanden ist, greift die Logik und der entsprechende Betrag sollte auf beiden Feldern vorhanden sein.
  4. Unter Stammdaten → Steuerkennzeichen die Funktion "Zuordnung kopieren nach" auswählen und in alle Buchungskreise der ERP Gruppe kopieren

Hinweis

Sollte nur das Mapping hinzugefügt werden und das Steuerkennzeichen bereits im System angelegt worden sein, bitte bei der Funktion "Zuordnung kopieren nach" zusätzlich "Bereits vorhandene Steuerkennzeichen u. Mappings archivieren" auswählen.