Kapitalkontenentwicklung durchführen

In diesem Abschnitt

Zusammenfassung der Übermittlungsoptionen

Die KKE muss handels- und steuerrechtliche Werte enthalten (Ausnahme: Einheitsbilanzen). Es sind somit immer zwei Berechnungsschritte notwendig. Für die Durchführung der KKE stehen folgende Optionen zur Verfügung:


OptionKonstellationVorgehen / Abbildung in SmartTaxBalance
Option 1
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte möglich.

Mappingdialog

Zuordnung der handelsbilanziellen Konten unter ″Konten | Kontenmapping | Reiterkarte Kapitalkontenentwicklung″.

Manuelle Erfassung der steuerbilanziellen-Anpassungen im KKE-Dialog.

Option 2
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Ableitbarkeit der Werte möglich.

  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Die Ableitbarkeit der Werte ist nicht möglich.

KKE-Dialog EMPFEHLUNG

Manuelle Erfassung der KKE über die Programmoberfläche (HB und StB-Werte).

Option 3
  • Kapitalkonten liegen im Buchungssystem nicht gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vor. Die Ableitbarkeit der Werte ist nicht möglich.

NIL-Werte

keine Schritte notwendig. KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt

(siehe auch Kapitalkontenentwicklung durchführen / Abschnitt Übermittlungspflicht)

Option 1: Verwendung Mappingdialog

Bei dieser Option erfolgt eine Zuordnung von importierten (handelsrechtlichen) EK-Konten zu einzelnen Posten der KKE. Hierzu ist zunächst im Mappingdialog die Reiterkarte "Kapitalkontenentwicklung" aufzurufen:

Anschließend müssen die KKE-Kontoeinstellungen angegeben werden:

Kontentyp:

  • Eigenkapitalkonten Vollhafter
  • Eigenkapitalkonten Teilhafter
  • Fremdkapitalkonten Vollhafter (freiwillige Angabe)
  • Fremdkapitalkonten Teilhafter (freiwillige Angabe)

Kontenart:

  • Festkapital
  • variables Kapital
  • Verlustvortragskonto
  • usw. (je nach Kontenmodell: Zweikontenmodell, Dreikontenmodell, Vierkontenmodell)

Gesellschafter:

Die Auswahlliste richtet sich nach den in der Kapitalkontenentwicklung durchführen hinterlegten Mitunternehmern bzw. Gesellschaftern

Nach der Konfiguration dieser Kontoeinstellungen ist im unteren Bereich des Dialogs die eigentliche Struktur der KKE sichtbar:

Die Konten können nun per drag&drop auf die Positionen der KKE gemappt werden. Im Ergebnis wird dann eine handelsrechtliche Entwicklung der Kapitalkonten vorgenommen.

Praxishinweis

Für die Verwendung der Option 1 sollten die Kapitalkonten im Buchungssystem gesellschafterscharf (pro Mitunternehmer) vorliegen. 

In der Regel wird die Granularität der importierten HGB-Konten allerdings nicht für die KKE ausreichen. In diesen Fällen kann mit der Funktion "Konto aufteilen" oder mit der Anlage manueller Konten gearbeitet werden. Empfehlenswerter ist deshalb Option 2 und die Verwendung des KKE-Dialogs.

Steuerrechtliche Anpassungen erfolgen im KKE-Dialog (siehe Option 2). Zudem können im KKE-Dialog auch die (gemappten) handelsrechtlichen Werte überschrieben werden. Führend ist immer der KKE-Dialog.

Option 2: Verwendung KKE-Dialog

Bei dieser Option zur Erstellung der KKE wird der Dialog für das Kontenmapping (=Option 1) nicht verwendet (auch nicht teilweise). Die Erfassung erfolgt manuell über die Programmoberfläche. Für die Erfassung stehen zwei Dialog zur Verfügung, die untereinander synchronisiert sind:

  • Eigenkapitalkonten - nach Kontenart
  • Eigenkapitalkonten - nach Gesellschafter

Praxishinweis

Die KKE kann mit dem Dialog "nach Kontenart" und "nach Gesellschafter" gleichwertig entwickelt werden. Die Dialoge unterscheiden sich nur hinsichtlich der Visualisierung der KKE. Es erfolgt programmseitig eine Synchronisierung der Daten zwischen den beiden Dialogen. Die Entwicklung der Fremdkapitalkonten wird von der Finanzverwaltung nicht gefordert.

Eigenkapitalkonten - nach Kontenart

Im Dialogkopf lassen sich Einschränkungen der Visualisierung der KKE vornehmen. Denn: standardmäßig werden alle Kapitalkonten (>40) für alle Gesellschafter angezeigt. Bei einer Vielzahl von Mitunternehmern kann diese Ansicht deshalb schnell unübersichtlich werden.

Die Eingabe von HGB-Werten erfolgt per Klick in die gewünschte Position der Wertentwicklung. Die Summenspalten können nicht editiert werden. Eingaben sind also nur pro Gesellschafter möglich:

Die Eingabe von Überleitungswerten erfolgt per Rechtsklick in die gewünschte Position der Wertentwicklung (Neue Anpassung hinzufügen):

Anschließend kann im Anpassungssachverhalt die steuerliche Abweichung eingegeben werden:

Eigenkapitalkonten - nach Gesellschafter

Im Dialogkopf lassen sich Einschränkungen der Visualisierung der KKE vornehmen. Denn: standardmäßig werden alle Kapitalkonten (>40) für alle Gesellschafter angezeigt. Zusätzlich lässt sich die Ansicht auch einschränken (Checkbox: Nicht werthaltige Positionen anzeigen):

Die Eingabe von HGB-Werten und Überleitungswerten erfolgt per Doppelklick auf die Kontoart des jeweils betrachteten Gesellschafters. Es öffnet sich dann die KKE-Wertentwicklung:

Per Doppelklick ist die gewünschte Position der Wertentwicklung auszuwählen. Es öffnet sich ein Subdialog für die Werterfassung:

Option 3: Übermittlung von NIL-Werten

Bei dieser Option muss nur die im Abschnitt "Notwendige Einstellungen für die KKE" erwähnte Konfiguration beachtet werden. Es erfolgt kein Mapping von Konten (=Option 1) und auch keine Eingabe über die Programmoberfläche (=Option 2). Die KKE wird programmseitig automatisch mit NIL-Werten übermittelt. Allerdings: bereits die teilweise Erfassung von Werten in der KKE deaktiviert die programmseitige "NIL-Automatik". Die KKE wird folglich bei der Übermittlung der E-Bilanz vollumfänglich validiert.

Praxishinweis

Es ist davon auszugehen, dass die derzeit zulässige Übermittlung reiner NIL-Werte in der KKE, zukünftig durch die Finanzverwaltung abgeschafft wird.