Länder



Im Dialog [Länder] sind alle 27 EU-Länder zzgl. Schweiz, Liechtenstein und Großbritannien hinterlegt. Um die Meldeformulare der jeweiligen Länder zu bearbeiten und ggf. zu versenden, werden Einstellungen seitens AMANA vorgenommen.

Welche länderspezifischen Formulare zur Verfügung stehen und ob ein elektronischer Versand möglich ist, wird in der Übersicht durch Häkchen [] gekennzeichnet.

Die Funktion [Übersetzungen] ermöglicht dem Benutzer Spracheinstellungen vorzunehmen und umzubenennen.

Land bearbeiten

Mit der [Bearbeitungsfunktion ] können im Länderdialog periodenübergreifende Einstellungen in den folgenden Unterdialogen [Allgemeine Informationen], [Angebotene Abstimmungen] sowie [Systemeinstellung] vorgenommen werden, die nachfolgend beschrieben werden.

Allgemeine Informationen

Allgemeines

Im Unterdialog [Allgemeinen Informationen] können die Konfigurationen der jeweiligen Länder eingestellt und eingesehen werden. Es kann konfiguriert werden, welche Funktionen im jeweiligen Land genutzt werden. Die Checkbox Voranmeldung muss angehakt sein, damit das jeweilige Land im Dialog Stammdaten → Home im Länder-Dropdown vorhanden ist. Die oben dargestellte ID ist vordefiniert und ergibt sich aus den Ländercodes nach ISO 3166. Die darunter folgende Freitexteingabe der Währung richtet sich nach der Währung der Importdateien.

Des Weiteren ist hier ersichtlich, welche Formulare durch das VAT@GTC befüllt und ggf. elektronisch versendet werden. Über das Feld [Organkreis] wird eingestellt, in welchen EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerliche Organschaften gesetzlich möglich sind. Gleichermaßen kann auch eine Einstellung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren erfolgen. Das Setzen des Häkchens bei [VSt.-vergütungsfähig] bewirkt im VAT@GTC, dass die jeweiligen Steuerkennzeichen im Dialog [Steuerkennzeichen] entsprechend gekennzeichnet werden.

Rundungen der Meldungswerte

Die Standardeinstellung des Rundungsverfahren in Deutschland ist ROUND_HALF_UP und kann nicht verändert werden.

Für andere Länder besteht an dieser Stelle die Möglichkeit, die Rundungsmethode für Meldungswerte einzustellen. Folgende Rundungsverfahren stehen zur Auswahl:

ROUND_UP

Die Feldsumme wird auf den größeren Wert aufgerundet.

ROUND_DOWN

Die Feldsumme wird auf den kleineren Wert abgerundet.

ROUND_CEILING

Die Feldsumme wird auf den größeren Wert immer in die positive Richtung aufgerundet.

ROUND_FLOOR

Die Feldsumme wird auf den kleineren Wert immer in die negative Richtung abgerundet.

ROUND_HALF_UP

Wenn der Wert genau auf x,5 zwischen zwei gerundeten Werten fällt, wird der Wert aufgerundet (kaufmännisches Runden).

ROUND_HALF_DOWN

Wenn der Wert genau auf x,5 zwischen zwei runden Werte fällt, wird der Wert abgerundet (mathematisches Runden).

Für die Anzahl der Nachkommastellen, auf die gerundet werden soll, gibt es zwei seperate Einstellungen.

  • Nachkommastellen für Rundung: Hierbei werden die einzelnen Einträge pro Meldungsfeld betrachtet. Wenn auf dem Feld 81 vier Einträge sind, davon drei Importwerte auf drei Steuerkennzeichen und eine manuelle Anpassung auf einem der Steuerkennzeichen, dann werden alle diese Einträge einzeln auf diese Anzahl an Nachkommastellen gerundet. Bei dieser Einstellung macht es häufig Sinn, auf zwei Nachkommastellen zu runden, selbst wenn bei der Abgabe der Meldung keine Nachkommastellen verlangt werden, um keine Informationen zu verlieren.

  • Nachkommastellen für Rundung bei Summen: Diese Einstellung betrifft die Feldsummen. Wenn bei der Abgabe der Meldung die Feldsumme ohne Nachkommastellen verlangt wird und diese daher auch in der Anzeige der Meldung so zu sehen sein soll, dann kann dies über diese Einstellung konfiguriert werden.

Die Anzahl der Nachkommastellen ist standardmäßig auf 2 gestellt. Diese kann nicht manuell angepasst werden. Soll hier eine Anpassung vorgenommen werden, hilft der vat-support@amana.de.

Automatische Korrektur

Mithilfe der automatischen Korrektur werden beim Import der Bewegungsdaten automatische Anpassungen vorgenommen.

Über den Dropdown kann entschieden werden, ob überhaupt eine automatische Anpassung erfolgen soll und wenn ja, ob die Bemessungsgrundlage oder die Steuer angepasst werden soll. Diese Anpassung bezieht sich auf die Abstimmung 1 [Plausibilität der Steuerbeträge im USt-Report], welche überprüft, ob Bemessungsgrundlage und Steuer aufgrund des hinterlegten Steuersatzes übereinstimmen. Für den Fall, dass Steuer und Bemessungsgrundlage nicht übereinstimmen, wird je nach Einstellung eine automatische Korrektur bis zu dem unter [Abstimmungen] festgelegten Limit vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass Differenzen unterhalb des Limits nicht als Abstimmungsfehler angezeigt werden.

Für die automatische Korrektur stehen folgende sieben Optionen zur Auswahl:

Keine Automatische Anpassung

Erfolgt keine automatische Anpassung und wurde kein Limit unter [Abstimmungen] definiert, so werden jegliche Differenzen in der Abstimmung 1 als Abstimmungsfehler angezeigt. Wird ein Limit definiert ohne dass eine automatische Anpassung erfolgen soll, werden nur Fehler oberhalb des Limits angezeigt, es bleiben aber alle Differenzen bestehen, da keine Anpassung erfolgt.

Anpassung der Bemessungsgrundlage

Bei der Anpassung der Bemessungsgrundlage wird die Steuer (Vor- und Ausgangssteuer) als relevant betrachtet. Dabei bleiben die Steuerwerte bestehen und die Bemessungsgrundlage wird mit dem jeweiligen Steuersatz angepasst.

Anpassung der Steuer

Bei der Anpassung der Steuer (Vor- und Ausgangssteuer) wird die Bemessungsgrundlage als relevant betrachtet. Dabei bleibt die Bemessungsgrundlage bestehen und die Steuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz angepasst.

Anpassung der Bemessungsgrundlage (nur Umsatzsteuer)

Im Gegensatz zur [Anpassung der Bemessungsgrundlage] wird hier nur die Umsatzsteuer als relevant betrachtet, nicht aber die Vorsteuer. Es bleiben demnach die Umsatzsteuerwerte bestehen und die Bemessungsgrundlage wird mit dem jeweiligen Steuersatz angepasst. Im Vorsteuerbereich muss eine ggf. erforderliche Anpassung manuell durchgeführt werden.

Anpassung der Steuer (nur Umsatzsteuer)

Im Gegensatz zur [Anpassung der Steuer] werden hier nur die Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuerwerte als relevant betrachtet, nicht aber die der Vorsteuerseite. Es bleiben demnach die auf die Umsatzsteuer bezogenen Bemessungsgrundlagen bestehen und die Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz angepasst. Im Vorsteuerbereich muss eine ggf. erforderliche Anpassung manuell durchgeführt werden.

Anpassung der Bemessungsgrundlage (Ausgangssteuer) und Anpassung der Steuer (Vorsteuer)

In diesem Falle wird auf Ausgangssteuerseite die Steuer als führend angesehen und die Bemessungsgrundlage angepasst. Entgegengesetzt wird auf der Vorsteuerseite die Bemessungsgrundlage als richtig angenommen und die Vorsteuer angepasst.

Anpassung der Steuer (Ausgangssteuer) und Anpassung der Bemessungsgrundlage (Vorsteuer)

In diesem Falle wird auf Ausgangssteuerseite die Bemessungsgrundlage als führend angesehen und die Umsatzsteuer angepasst. Entgegengesetzt wird auf der Vorsteuerseite die Steuer als richtig angenommen und die systeminterne Bemessungsgrundlage angepasst.

Praxishinweis

Die importierten und angepassten Bemessungsgrundlagen werden intern zu Abstimmungszwecken immer mitgeführt, auch für den Fall, dass diese im Formular nicht angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die Vorsteuerbeträge in deutschen Meldungen.

Die Funktion [Aktualisierung der Felder in der Meldung] bezieht sich auf die manuelle Anpassungen auf Steuerkennzeichen, die auf mehrere Felder in der Meldung zu mappen. Insbesondere im Ausland gibt es die Möglichkeit, ein Steuerkennzeichen auf mehrere Felder in der Meldung zu mappen. Diese Einstellung wird damit zunächst für den Import getroffen. Für manuelle Anpassungen kann man an dieser Stelle entscheiden, auf welche Felder diese angewendet wird:

  • Alle Felder mit gleichem Mapping aktualisieren: Eine manuelle Anpassung für ein Steuerkennzeichen wird auf alle Felder angewendet, auf welche dieses Steuerkennzeichen gemappt wird. Diese Einstellung ist im Normallfall empfehlenswert.

  • Nur Felder mit fester BMG-Steuer-Beziehung aktualisieren: Nur das Feld, auf welchem die manuelle Anpassung getätigt wurde, und eventuell ein Feld, dass durch eine direkte BMG-Steuer Beziehung verbunden ist, werden angepasst. Diese Einstellung ist nur mit Bedacht zu treffen.

Angebotene Abstimmungen

Über den Unterdialog [Angebotene Abstimmungen] kann entschieden werden, welche Abstimmungen für welche Länder durchgeführt werden sollen. Eine detailliertere Beschreibung der einzelnen Abstimmungen ist im Kapitel [Abstimmungen] zu finden. Im Ausland werden aktuell nicht alle Abstimmungen angeboten. Die im Ausland möglichen Abstimmungen werden unter Besonderheiten Ausland, bzw. den einzelnen Ländern aufgeführt. 

Systemeinstellung Länder

Im letzten Teildialog der Länder können Systemeinstellungen vorgenommen werden. Welche Systemeinstellungen im Einzelnen verfügbar sind und welche Auswirkungen sie nach der Aktivierung haben, ist nachfolgend beschrieben:

Angebotene Meldezeiträume

Unter diesem Menüpunkt können die angebotenen Meldezeiträume für das ausgewählte Land konfiguriert werden. Anders als die in Deutschland üblichen Meldezeiträume monatlich, quartärlich und jährlich, sind in Europa auch die Meldezeiträume 2-monatlich, 4-monatlich und halbjährig möglich. Die hier angehakten Meldezeiträume können dann einer Gesellschaft in den Stammdaten zugewiesen werden.

Formular-Vorlagen

Mit Hilfe der [Formular-Vorlagen] erfolgt die Aktivierung der Formulare.

Bevor die Länderformulare hochgeladen werden können, muss die Meldungsart in den jeweiligen Ländern über die [Bearbeitungsfunktion] aktiviert werden. 

Import Meldeformular

Die Formulare werden in der Regel bei der Einführung eines neuen Landes oder beim Jahresupdate des VAT@GTC beim Serverneustart automatisch hinterlegt. Es ist immer möglich, dass sich die offiziellen Formulare kurzfristig oder unterjährig ändern. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass aufgrund eines Fehlers der Bedarf entsteht, ein Meldeformular zu aktualisieren. Insbesondere bei der Verwendung vieler Länder würde dies zu häufigen Updates führen, die einige Ressourcen verbrauchen können und die Einhaltung von Fristen ggfs. gefährden, wenn die Infos sehr spät von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden. Daher gibt es die Option, Formulare nachträglich hochzuladen, damit das System nicht jedes mal upgedatet werden muss. Die hochzuladende Datei wird in diesem Fall vom vat-support@amana.de bereitgestellt.

Aktualisiere alle Formulare

Je nach Serverkonfiguration und Umgebung kann es beim automatisierten Upload der Formulare beim Serverstart zu Problemen kommen. In diesem Fall können die Formulare nicht richtig abgerufen werden. Dafür gibt es die Fallback Funktion, die Formulare in der laufenden Anwendung neu zu laden.

Formular-Beispiele

Wie die ausländischen Formulare im VAT@GTC abgebildet werden, zeigen die folgenden drei Abbildungen beispielhaft für Belgien, die Schweiz und Rumänien. Im VAT@GTC können die Formulare für die gesamte EU, Großbritannien, die Schweiz und Liechtenstein abgebildet werden.

Belgien:

Schweiz:

Rumänien: