Ebene Organträger

In diesem Abschnitt

Steuerbilanzeinstellungen für die Automatisierung organschaftlicher Ausgleichsposten

Die nachfolgenden Erläuterungen gelten gleichermaßen für Organträger und Zwischenorganträger (auf dieser Ebene werden organschaftliche Ausgleichsposten gebildet). Im Steuerbilanzcockpit werden unter "Einstellungen | Steuerbilanzeinstellungen | Reiterkarte Organschaft" die Taxonomiepositionen für die Anlage von aktiven und passiven organschaftlichen Ausgleichsposten sowie die (eventuelle) Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts hinterlegt. Die Positionen werden durch SmartTaxBalance vorbelegt, können aber durch den Anwender geändert werden:


Pro Organgesellschaft wird eine steuerliche Anpassung für den aktiven und passiven organschaftlichen Ausgleichsposten und eine Anpassung für die eventuelle Korrektur des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts angelegt. In Summe können sich so pro Organgesellschaft drei Anpassungen ergeben.

  • Aktiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger
  • Passiver Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse beim Organträger
  • Anpassung des steuerlichen Beteiligungsbuchwerts im Falle vororganschaftlicher Minderabführungen

Im Dialog der Steuerbilanzeinstellungen wird die Bilanzposition für diese automatisierten Anpassungssachverhalte angegeben. Eine fix programmierte Vorbelegung dieser Taxonomiepositionen ist nicht gewollt. Die Positionen können sich je nach Taxonomieart und u.U. Taxonomieversion unterscheiden und sollen für den Anwender pro Steuerbilanz flexibel festlegbar sein.

Dialog Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse

Im Steuerbilanzcockpit werden unter "Organschaft | Übernahme Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse…" alle abhängigen Organgesellschaften angezeigt. Der Dialogaufruf benötigt technisch bedingt für den Datenabruf einige Zeit.


Über den Menüpunkt "Ansicht | Detailinformationen einblenden" werden zusätzliche Tabellenspalten eingeblendet. In der Zeile Anpassungsebene wird die Zielebene für die Anlage der steuerlichen Anpassungssachverhalte festgelegt.

Spalte: Gesellschaft

Hier erfolgt die Anzeige der abhängigen Organgesellschaften. Über die Checkboxen kann der Anwender pro Organgesellschaft festlegen, für welche der drei Fallkonstellationen steuerliche Anpassungssachverhalte angelegt werden sollen. Die abhängigen Organgesellschaften von Zwischenorganträgern werden in diesem Dialog nicht angezeigt.

Per Rechtsklick können (z.B. bei besonders vielen abhängigen Organgesellschaften) die Gesellschaften komplett ausgewählt oder abgewählt werden:

Spalte: Bilanz

Diese Spalte liefert die drei möglichen Fallkonstellationen im Zusammenhang mit organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen bzw. vororganschaftlichen Minderabführungen.

Spalte: Name der Anpassung [bei eingeblendeten Detailinformationen]

Die Anpassungssachverhalte erhalten mittels Voreinstellung den Zusatz „automatisch generierter Ausgleichsposten“. Abweichend hiervon kann der Anwender in dieser Spalte eine andere Bezeichnung hinterlegen:

Spalte: Vermögensunterschied Vorjahr

Angabe des Vermögensunterschieds der steuerlichen Anpassung aus dem Vorjahr. Nur wenn der steuerliche Anpassungssachverhalt auch im Vorjahr angelegt wurde, wird für diese Spalte ein Wert eingeblendet. Andernfalls wird auf Grund fehlender Werte eine Nullanzeige erfolgen. Eventuelle Angaben in den Reports sind insoweit nicht für die Anzeige in diesem Dialog maßgeblich.

Praxishinweis

Bei der erstmaligen Anwendung der Organschaftsfunktion wird empfohlen die Ausgleichsposten für das Vorjahr nach der automatischen Anlage der Anpassungssachverhalte manuell einzutragen. Eventuell vorhandene Anpassungssachverhalte für organschaftliche Ausgleichsposten müssen dann entsprechend auf Null gesetzt werden.

Spalte: Vermögensunterschied [Vorschlagswert]

Diese Spalte liefert den von der Organschaftsfunktion ermittelten Vorschlagswert für die steuerliche Anpassung. Ein Abgleich dieser Spalte mit der Spalte Vermögensunterschied [aktueller Wert] ermöglicht die Nachverfolgung eventueller Änderungen bei den Organgesellschaften. Die Werte können auf Ebene des Organträgers mit den Reports "Organschaft | Ausgleichsposten für Organschaftsverhältnisse | Sicht Organträger" bzw "Mehrwert Beteiligungen" abgestimmt werden. Dadurch wird eine Nachvollziehbarkeit der Vorschlagswerte gewährleistet.


Spalte: Vermögensunterschied [aktueller Wert]

Diese Spalte liefert den aktuellen Wert für die steuerlichen Anpassung. Falls die abhängige Organgesellschaft z.B. nachträglich noch Werte in der Steuerbilanz ändert, so kann der Anwender auf Ebene des Organträgers durch den Vergleich der Spalten Vorschlagswert und aktueller Wert die Auswirkungen dieser Änderung ermitteln. In dieser Spalte wird nur dann ein Wert eingeblendet, wenn die Übernahme der Ausgleichsposten zuvor mindestens einmal durchgeführt wurde. Andernfalls erfolgt auf Grund fehlender Werte keine Anzeige:

Spalte: Vermögensunterschied [Übernahme]

In dieser Spalte kann der Anwender von dem systemseitig ermittelten Vorschlagswert abweichen und einen frei wählbaren Betrag eingeben. Dadurch soll die Flexibilität bei der Nutzung der Organschaftsfunktion gewährleistet werden. An das GlobalTaxCenter wird bei Nutzung der Schnittstelle auf Ebene der Organgesellschaft immer der Vorschlagswert übermittelt.

Praxishinweis

Diese Spalte wird verwendet um die Berücksichtigung eventueller Minderheitsgesellschafter zu ermöglichen.

Spalte: Gewinnunterschied

Aus dem Vergleich der Spalte Vermögensunterschied [aktueller Wert] und Vermögensunterschied Vorjahr ergibt sich pro steuerlicher Anpassung der Gewinnunterschied für die betrachtete Steuerbilanzperiode.

Spalte: Erläuterungen intern [nicht für Finanzverwaltung]

Hier vorgenommene Eingaben werden in den steuerlichen Anpassungssachverhalt übernommen. Alternativ können Kommentare auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt im Dialog für steuerliche Anpassungssachverhalte erfasst werden.

Spalte: zuletzt verändert am / zuletzt verändert durch [bei eingeblendeten Detailinformationen]

Der Zeitstempel gibt an wann durch wenn zuletzt eine Übernahme der organschaftlichen Ausgleichsposten durchgeführt wurde.