Daten kopieren

Im GlobalTaxCenter werden Stammdaten und Bewegungsdaten unterschieden. Diese Daten können auf unterschiedliche Arten importiert oder auch kopiert werden.

Abgrenzung Stammdaten und Bewegungsdaten

Stammdaten zeichnen sich durch eine gewisse Stabilität aus. Sie haben in der Regel keinen Zeitbezug oder bleiben über einen langen Zeitraum relativ stabil. Dazu gehören im GlobalTaxCenter alle Daten, die im gleichnamigen Bereich "Stammdaten" erfasst und gepflegt werden. Im GlobalTaxCenter werden Stammdaten oft im Kontext einer Periode gepflegt. Das bedeutet, dass sich Stammdaten von einer Periode zur Nächsten verändern können, jedoch im Normalfall über mehrere Perioden gleich bleiben. Innerhalb einer Periode gibt es folglich nur den einen definierten Satz an Stammdaten. Zu den Stammdaten gehören beispielsweise Benutzer, Schnittstellen-Definitionen, Gesellschaften, die IFRS-Bilanzstruktur, Länder usw.

Bewegungsdaten hingegen unterliegen in der Regel einer Dynamik. Im GlobalTaxCenter betrifft dies voll allem die Daten, die im Bereich "Einzelgesellschaft" und "(Teil-)Konzern" in den Steuerberechnungen gepflegt werden.

Eine Unterscheidung zwischen Stamm- und Bewegungsdaten ist aus fachlicher Sicht nicht immer eindeutig (z.B. Angaben zu den Anteilseigner in der Anlage FB oder Anlage WA). Technisch werden diese Daten jedoch immer einer Kategorie zugeordnet.

Arten der Kopie von berechnungsrelevanten Daten

Im GlobalTaxCenter existieren mehrere Möglichkeiten Daten von einer Periode in eine andere Periode zu übertragen:

  • Beim Anlegen einer neuen Periode werden die Stammdaten komplett aus einer anderen Periode (Quellperiode) übertragen. Zusätzlich kann hier ausgewählt werden, ob auch alle Bewegungsdaten aus der Quellperiode übernommen werden sollen.
  • Durch den Import von Perioden können Stamm- und/oder Bewegungsdaten aus einer anderen GTC-Installation in eine bestehende Periode übernommen werden (optionale, kostenpflichtige Zusatzfunktion).
  • Für eine einzelne Gesellschaft können in einer bestehenden Periode Bewegungsdaten aus einer anderen Periode kopiert werden.

Periodenanlage

Genauere Informationen zur Anlage von Perioden können Sie hier nachlesen.

Periodenimport

Der Periodenimport ist eine kostenpflichtige Zusatzfunktion. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Bewegungsdaten kopieren

Im Bereich der "Einzelgesellschaft" kann im Dialog "Status" die Funktion "Bewegungsdaten kopieren" aufgerufen werden, sofern die Zielperiode nicht gesperrt ist und die Meilensteine der Gesellschaft offen sind.

Im sich dann öffnenden Popup-Dialog wählt der Anwender eine Quellperiode und entweder alle oder einzelne Dialoge aus. Es stehen nur Quellperioden zur Auswahl, in denen die aktuell ausgewählte Gesellschaft auch als aktive Gesellschaft hinterlegt ist. Zudem muss die Gesellschaft in der Quellperiode die Berechnung mindestens begonnen haben.

Anschließend kann der Kopiervorgang gestartet werden.

Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:

  • Es wird eine Währungsumrechnung durchgeführt, sofern die Gesellschaft in der Quellperiode eine andere Währung verwendet hat.
  • Benutzen Quell- und Zielperiode nicht das gleiche Formularset und/oder die gleichen Berechungsgrundlagen / Patches wird eine Datenbereinigung durchgeführt. Die Anzahl der bereinigten Daten wird nach der Kopie in Klammern mit Sternchen dargestellt.
    • Im GTC wird intern ein Feldmapping gepflegt. Verändert sich die Position von Feldern über die Veranlagungszeiträume hinweg, können diese Felder dadurch in der Regel trotzdem kopiert werden.
    • Existieren Felder in der Zielperiode nicht mehr, werden diese Felder aus der Quellperiode nicht kopiert.
  • Sollen Zerlegungsdaten kopiert werden, müssen zuvor die Zerlegungsmaßstäbe in der Zielperiode gepflegt worden sein.
  • Es ist möglich Daten aus einem neueren Veranlagungszeitraum in die Veranlagungszeiträume 2017 und 2018 zu übernehmen (Rückwärtskopie). Gegebenenfalls können einzelne Werte nicht übernommen werden. Die übernommenen Daten sind in jedem Fall im Nachhinein fachlich zu überprüfen.
  • Sachverhalte aus dem Dialog § 8b KStG, die aus untergeordneten Personengesellschaften übertragen wurden, werden bei der Bewegungsdatenkopie nicht mitkopiert. Bitte aktualisieren Sie die Sachverhalte stattdessen durch Speichern des Dialogs BMG Transfer.

Neu ab Version 21

Nachdem der Kopiervorgang abgeschlossen ist, werden die betroffenen Dialoge automatisch einmal gespeichert. Dies kann auf Grund der Datenflüsse auch Dialoge betreffen, in die nicht direkt kopiert wurde. Das Speichern wird in den Meilensteinen dokumentiert, gegebenenfalls wechseln einzelne Meilensteine durch das Speichern in den Zustand "plausibel".