Datenfluss



Neuer Datenfluss für den Veranlagungszeitraum 2016

Für den Veranlagungszeitraum 2016 hat die Finanzverwaltung die Verarbeitung von Ergebnissen aus Personengesellschaften auf Ebene der Mitunternehmer - sofern diese Kapitalgesellschaften sind – überarbeitet.

In der Anlage GK ist – analog zur Zeile 22a KSt 1 A VZ 2015 – in einem ersten Schritt das bilanzielle Ergebnis aus Personengesellschaften zu korrigieren. Dies erfolgt im GTC im Dialog BMG-Transfer auf dem Reiter PersG (Mitunternehmer) bzw. PersG (VV) in der Zeile 14. Die Eingabe ist je Personengesellschaft vorzunehmen. Die Summe der Zeile 14 (Reiter PersG (Mitunternehmer) zzgl. PersG (VV)) wird in die Zeile 14 der Anlage GK übertragen sowie in die Zeile 2.7 der tat. Steuern.

BMG-Transfer Reiter PersG (Mitunternehmer) sowie PersG (VV) Summe Zeile 14 à Anlage GK Zeile 14 à tat. Steuern Zeile 2.7

Im Anschluss werden die einheitlich und gesonderte Festgestellten Ergebnisse aus Personengesellschaften (getrennt nach Mitunternehmerschaften – Zeile 15 – sowie vermögensverwaltenden Personengesellschaften – Zeile 16) hinzugerechnet. Die Hinzurechnung erfolgt ebenfalls über die beiden Reiter für Personengesellschaften im BMG-Transfer.

Die einzelnen Werte in den Zeile 15.1 bis 15.7 bzw. 16.1 bis 16.7 werden über den BMG-Transfer aus den Einkünften je Mitunternehmer befüllt. Ausgangsgröße ist dabei das steuerbilanzielle Ergebnis (GHB + ErgB + SB) der Personengesellschaft laut Dialog Kapitalkontenentwicklung. Die übrigen Zeilen beinhalten dann die außerbilanziellen Korrekturen, die auf Ebene der Personengesellschaft vorgenommen werden. Die Summe aus den Zeilen 15 und 16 werden in die entsprechenden Zeilen der Anlage GK übertragen.

Im Dialog Tatsächliche Steuern erfolgt die Korrektur in den Zeilen 2.8 und 2.9 in der Spalte Eigene Werte. Die Spalte Werte aus Personengesellschaft ist somit ab dem Jahr 2016 entfallen.

Für Zwecke des elektronischen Versands der Steuererklärung wird die Einzelaufstellung (Werte lt. Zeilen 14, 15 und 16) je Personengesellschaft gesondert übermittelt.

Sofern die Personengesellschaft Einnahmen i. S. d. § 8b KStG vereinnahmt hat, erfolgt die Steuerfreistellung dieser Einnahmen, gegebenenfalls anteilig, beim Mitunternehmer in der Anlage GK (Zeile 65 bis 79).


Datenfluss aus Anlage A bei Personengesellschaften bis zum Veranlagungszeitraum 2015

Für alle Perioden mit dem Steuerformular 2015 wurde der Datenfluss von Daten aus der Anlage A von Personengesellschaften angepasst.

Bisher wurden Werte über die Anlage A in den BMG Transfer im Reiter Anlage A und Zinsschranke übernommen. Von dort aus wurden sie wieder in die Anlage A in eine eigene Spalte für Daten aus Personengesellschaften übertragen.


Neuer Datenfluss für den Veranlagungszeitraum 2015

Wie bisher werden Werte der Anlage A aus Personengesellschaften in den BMG Transfer der Mitunternehmer übertragen. Diese Werte werden im Reiter ‚Anlage A und Zinsschranke‘ im BMG-Transfer angezeigt und aufsummiert. Die Übertragung in die Anlage A des Mitunternehmers entfällt an dem VZ 2015. Daher wurde die Spalte ‚Werte aus PG‘ in der Anlage ab dem VZ 2015 vollständig entfernt.

Im Dialog KSt 1 A sind die neuen Zeile 22a und 22b eingefügt worden. In der Zeile 22a KSt 1 A ist in einem ersten Schritt auf Ebene der Mitunternehmer das bilanziell gebuchte Ergebnis aus Personengesellschaften zu korrigieren (Handelsrecht zzgl. Spiegelbildwertansatz). Für Zwecke der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben wurde eine neue Zeile 22b.13 ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen aus Personengesellschaften’ eingefügt. In diese wird Zeile 15 aus dem BMG Transfer Reiter Anlage A und Zinsschranke übertragen.