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Wann das GTC nun die aktuellen Tatsächlichen Steuern aus den jeweiligen BP-Perioden zu Grunde legt und wann es sich um die Anzeige eines Snapshots handelt wir dadurch festgelegt, dass beim Aufruf des Dialogs Rückstellungen geprüft wird ob es eine offene Nachfolgeperiode im System gibt.

ab hier intern in Arbeit.

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Abbildung bzw Anwendung zu welchem Zweck?

Erfassung der BP-Sachverhalte

Übernahme der BP-Sachverhalte

Verarbeitung der BP-Sachverhalte

  • Bilanziell
  • Außerbilanziell
  • Stammdaten
  • Verlustvorträge

BP-Korrektur Berechnung, welche im Dialog Entwicklung VV stattfindet:

GewSt

Zeile 37 = Gewerbeertrag vor Gewerbesteuer, Freibetrag, Rundung und Verlustabzug

Zeile 38_2 = Gewerbesteuerlicher Verlustabzug

KSt

Zeile 42 = zu versteuerndes Einkommen vor Verlustabzug

Zeile 43_2 = Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug (Basis: zvE vor Verlustabzug abzgl. Eigenes zvE der OG)

-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode <0

    BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode -  Zeile 37 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur

-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >=0

     BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 38_2 vor BP der Vorperiode -  Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur

-->Wenn Zeile 37 nach BP der Vorperiode > Zeile 37 vor BP der Vorperiode und Zeile 37 nach BP der Vorperiode >0

     BP-Korrektur der Vorperiode = Zeile 37 vor BP der Vorperiode -  Zeile 38_2 nach BP der Vorperiode + bereits bestehende BP-Korrektur

Das gleiche kann man mit 42 = 37 und 43_2=38_2 durchspielen.

  • TRR
  • Periodenfremde Effekte (latent und tatsächlich) inkl. TRR Effekte

Die Veränderungen der BP-Sachverhalte können dann über einen Report (vgl. Kapitel 4.10.2.1), in dem die Veränderung der BP-Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr dargestellt werden, abgefragt werden.

Berechnung periodenfremder Effekte im GlobalTaxCenter

Tatsächliche periodenfremde Effekte im GTC

Nach IAS 12.80b ist es notwendig, die periodenfremden tatsächlichen Steuern im Anhang anzugeben. Anpassungen im Bereich der tatsächlichen Steuern, die einen Effekt auf die aktuelle Steuerbilanz haben, führen entweder zu einer dem tatsächlichen Steuereffekt entgegen laufenden periodenfremden latenten Steuer (soweit der Effekt temporär ist) oder zu einer Veränderung der permanenten Differenzen.

Zur Identifizierung der periodenfremden tatsächlichen Steuern ist der Stand der im vorangegangenen Jahresabschluss erfassten tatsächlichen Steuern (einschließlich dem Vorjahr) zu dem aktuellen Stand der tatsächlichen Steuern zu vergleichen. Technisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen Vergleich des Dialogs "Rückstellungen" zum Zeitpunkt des vorangegangenen Jahresabschlusses mit dem jetzt aktuellen Stand des Reports ohne Berücksichtigung des aktuellen Jahres (vgl. Abbildung 70). Der ermittelte Wert wird als Vorschlagswert in der aktuellen Reportingperiode im Dialog "Tatsächliche Steuern" ausgewiesen.

Im Dialog "Rückstellungen" werden die außerhalb des GTC berechneten Zinsen manuell eingetragen. Der Wert pro Jahr enthält diejenigen Zinsen, die im laufenden Jahr enstanden sind. Aus diesem Grund ist der Vorschlagswert manuell um die Zinsen des laufenden Jahres zu korrigieren.

Das Feld "periodenfremde tatsächliche Steuern" ist automatisch mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde tatsächliche Steuern") verknüpft (siehe Anlage 3).

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Die Berechnungsformel dahinter

Latente periodenfremde Effekte im GTC

Für die Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern ist die Auswirkung der Veränderungen der Vorjahres-Steuerberechnungen auf die aktuelle Steuerbilanz zu identifizieren.

Ein solcher Effekt ergibt sich bspw. auch, wenn sich durch die Erstellung der Steuererklärung in einem Folgejahr eine Änderung einer Bilanzposition ergibt (vgl. auch Abbildung 71).

Die Lösung im GTC sieht vor, die Steuerbilanz des Jahresabschlusses zunächst über eine automatische Übernahme als Basis für die Steuerberechnung in der Veranlagungsperiode heranzuziehen. Soweit die Steuererklärung durchgeführt wurde, können die hier erfassten Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht automatisch in die Steuerberechnung des neuen Jahres übertragen werden. Dort erfolgt die Anpassung auf den aktuellen Stand des Jahresabschlusses. Die Veränderungen der latenten Steuern im GTC beinhalten damit einerseits die Effekte aus der Umstellung auf Erklärungsbasis andererseits aus der unterjährigen Fortentwicklung der Bilanzansätze.

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Ermittlung der periodenfremden latenten Steuern aus den BP-Sachverhalten:

Die periodenfremden latenten Steuern aus BP-Sachverhalten ergeben sich durch den Vergleich der Bemessungsgrundlage der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die Attribute "technisch permanent" und "in Steuerbilanz überführt" über alle Jahre der Vorperioden mit den Bemessungsgrundlagen der temporären bilanziellen BP-Sachverhalte ohne die oben genannten Attribute des aktuellen Jahres für die Vorjahre. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die BP-Sachverhalte mit unterschiedlichen Steuersätzen bewertet werden. Dies bedeutet, dass nur die Bemessungsgrundlagen mit denselben Steuersätzen verglichen werden dürfen. Das GTC ermittelt diese Werte automatisch im Hintergrund für die drei Steuersarten: KST & GewSt, KST und GewSt. 

Dieser Effekt wird als periodenfremde latente Steuern im Dialog "Sonstige" als Vorschlagswert mit den periodenfremden latenten Steuern aus der Umstellung auf Erklärungsbasis ausgewiesen (siehe hierzu Kapitel 4.10.1.1, Report „Periodenfremde latente Steuern“).  Der gesonderte Effekte aus den BP-Sachverhalten kann dem Report "Periodenfremde latente Steuern" entnommen werden.

Das Feld "Periodenfremde latente Steuern" ist mit der steuerlichen Überleitungsrechnung (Zeile "Periodenfremde latente Steuern") verknüpft, siehe Anlage 3.

 Die Berechnungsformel dahinter

  • Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus  Vorjahr * GewSt.

„+“

  • Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus  Vorjahr * KST.

„+“

  • Alle übernommenen BP Risiken des Organkreises GewSt&KST aktuelles Jahr (ohne die BP Risiken der Jahresspalte 2017) mit Statuswerten - Differenz, Offen, Feststehend, nicht aufgegriffen, bilanziell und temporär Minus  Vorjahr * GeWST&KST.

= Vorschlagswert

  • Hier müssen noch die Waherscheinlichkeiten in sofern berücksichtigt werden, dass nur die BP-Sachverhalte mit einer Wahrscheinlichkeit >50% herangezogen werden.

BP-Logik hinter den einzelnene BP Zeilen

im Dialog Tatsächliche Steuern gibt es folgende für den Datentransfer relevante BP Zeilen:

BPI _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,

BPII _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – perm "BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,

BPIII außerbilanzielle Sachverhalte - aus BP "BP_KSt“

BPIV  Korrektur KSt. BP-Sachverhalte (wenn nicht für GewSt. relevant)  "BP_GewSt_Korrektur_KSt“,

BPV  StB Mehr- Mindergewinn (temp.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Temp“,

BPVI StB Mehr- Mindergewinn (perm.) - aus BP (nur GewSt.) "BP_GewSt_StB_Mehr_Minder_Perm“,

BPVII Sachverhalte aus BP GewSt "BP_GewSt

Welche Zeile des Dialogs Tatsächliche Steuern mit welchem Betrag befüllt wird hängt von den folgenden Auswahlkriterien ab:

Kategorie: bilanziell/außerbilanziell,

bei bilanziell von: temporär und permanent

Steuerart: KST, GEWST und KST&GEWST und

Folgenden Zusammenhang gibt es:

...

BP I _ Steuerbilanzielles Mehr- / Minderergebnis aus BP – temp „BP_KSt_StB_Mehr_Minder_Temp“

...

Einträge in außerbilanziellen Effekten haben keine Auswirkung auf die Übertragung in die BP Zeilen! Es gibt folgende Einträge:

1. ---

2. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

3. §8b KStG Sachverhalte

4. GewSt. Hinzurechnungen

5. GewSt. Kürzungen

6. AstG Korrekturen

7. Anpassung des Verlustvortrages

Beispiele

Wie bilde ich BP-Zeiträume ab?

Standardfälle im Beispiel

Sondersachverhalte

Simulationen