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Durch die übernähme der der BP-Sachverhalte werden alle BP-Sachverhalte der Organschaft für die Latente und Tatsächliche Steuerberechnung beim Organträger berücksichtigt. Die Berücksichtigung für die Latenten Steuern aus BP kann wahlweise und je nach vorgenommener Einstellung im Stammdatenbereich einer Organgesellschaft, entweder bei dieser verbleiben oder ebenfalls beim Organträger berücksichtigt werden. Handelt es sich hierbei um eine Standalone Gesellschaft, dann werden die BP-Sachverhalte ausschließlich innerhalb dieser Gesellschaft berücksichtigt. Bei einem Organträger oder bei einer Standalone Gesellschaft muss für das verplausibilisieren des Meilensteins "Latente Steuern" auch das Verarbeiten der BP-Sachverhalte durch das Betätigen des gleichnamigen Buttons im Dialog BP-Sachverhalte vorgenommen werden.

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