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Währungsumrechnung

Für Zwecke der Konsolidierung müssen Auslandsgesellschaften in die Berichtswährung umgerechnet werden. Es gilt nachfolgende Umrechnungsregel: Bilanzbestände werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet [IAS 21.39]. Für GuV-Positionen wird der Durchschnittskurs herangezogen [IAS 21.40]. Die Währungskurse werden pro Land im gleichnamigen GTC-Stammdatendialog administriert.

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