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Über den Button [] erfolgt die Anlage eines neuen Snapshots mit dem aktuellen Datenbestand aus den o.g. Dialogen.

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Angelegte Snapshots werden in dem Dialog tabellarisch dargestellt. Jedem Snapshot wird systemseitig eine eindeutige ID zugewiesen. Über einen Klick auf den Papierkorb wird der eingefrorene Bearbeitungsstand gelöscht und kann somit auch nicht mehr wiederhergestellt werden.

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Snapshot anzeigen

Ein Klick auf die Lupe [  ] öffnet einen neuen Unterdialog, in dem der ausgewählte Snapshot eingesehen werden kann. Nach vorgenommener Auswahl der anzuzeigenden Dialoge werden diese in einem neuen Tab des Webbrowsers im Lesemodus geöffnet.

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Snapshot wiederherstellen

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Snapshot als berechnungsrelevant kennzeichnen

In der Spalte Relevant für nachfolgende Berechnungen und elektronische Versendungen? kann der Anwender einen Snapshot markieren, der für die Berechnungen in anderen Gesellschaften herangezogen werden soll [z.B. die Daten der Organgesellschaft beim Organträger].

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titleElektronischer Versand

Auch beim elektronischen Versand von Steuererklärungen / KapESt-Anmeldungen wird die Berechnungsrelevanz ausgewertet. Wenn bspw. eine Organgesellschaft Informationen zu ihrem Organträger versendet, werden die Stammdaten aus dem Snapshot geholt, sofern der Organträger die Checkbox für Relevant für nachfolgende Berechnungen und elektronische Versendungen? bei einem Snapshot gesetzt hat.

Voraussetzung für das Ändern der Checkbox ist, dass der Meilenstein Tatsächliche Steuern der Gesellschaft noch offen [nicht im Status erledigt oder geprüft] ist. Auch bei dieser Aktion erfolgt im GTC vor der Datenübernahme bei Organträger eine zusätzliche Sicherheitsabfrage.

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Im Dialog BMG Transfer der verarbeitenden Gesellschaft [z.B. als Organträger] wird die Datenübernahme für Zwecke der Steuerberechnung durch das Kamerasymbol kenntlich gemacht. Fährt der Anwender mit dem Cursor über das Symbol wird ein Tooltipp mit weiteren Informationen angezeigt:

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