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Im Dialog ″Einstellungen | Globale Einstellungen | Reiterkarte Modulverwaltung″ können durch den Anwender systemübergreifende Einstellungen vorgenommen werden.

Angabe einer GTC-Zielpositions-Nr. für Anpassungen als Mussfeld

Diese Einstellung verpflichtet den Anwender zur Angabe einer GTC-Zielpositions-Nr. bei der Anlage von steuerlichen Anpassungen im Steuerbilanzcockpit. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung für Zwecke des Exports in das GlobalTaxCenter.

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Erfolgt die Angabe nicht, lässt sich die steuerliche Anpassung nicht speichern und es erscheint ein entsprechender Hinweis.


Mehrere Excel-Dateien pro StAP verwenden

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Zur Nutzung dieser Funktion befindet sich im Dialog der steuerlichen Anpassung am Ende der jahresspezifischen Zeile ein kleines Excel-Symbol, über welches die Excel-Datei erzeugt bzw. geöffnet werden kann:


Importieren von Anpassungen für Basisjahre

Diese Einstellung ermöglicht, dass Steuerbilanzen in der Stammdatenverwaltung als Basisjahr definiert werden können. Mit dieser Funktion geht einher, dass der Import von steuerlichen Anpassungen auch für ein nicht vorhandens Vorjahr möglich ist [sog. virtulles Vorjahr] und somit der korrekte Gewinnunterschied der aktuellen Steuerbilanz berechnet wird. 

Hinter dieser Funktion steht eine kundenindividuelle Programmierung. Im Standardfall ist die Funktion nicht zu aktivieren.

Nur numerische [GTC-]Gesellschafts-IDs erlauben

Diese Einstellung verpflichet den Anwender zur Verwendung numerischer Gesellschafts-IDs in der Gesellschaftsverwaltung. Grundsätzlich muss die Gesellschafts-ID zwischen SmartTaxBalance und GlobalTaxCenter für Zwecke der Schnittstellennutzung übereinstimmen.

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Nur Anpassungswerte aus geöffnetem Jahr editierbar

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Diese Einstellung bewirkt, das bei dem Schließen der Anwendung eine Abfrage erfolgt, ob das Programm wirklich geschlossen werden soll.

Steuerliche Anpassungen des Vorjahres auf Folgebilanz übertragen

Diese Einstellung bewirkt, dass für jede steuerliche Anpassung der im Vorjahr erfasste Vermögensunterschied in die aktuelle Steuerbilanz kopiert bzw. übertragen wird. Diese Funktion ist u.a. dann sinnvoll, wenn sich der Vermögensunterschied der steuerlichen Anpassung gegenüber dem Vorjahr betragsmäßig nicht verändert hat [z.B. häufig bei Immobiliengesellschaften].

Für die Funktion stehen in der Auswahlliste drei Optionen zur Verfügung:

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Standard Berechnungsart für Konten StB-Wertberechnung

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