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Die Kapitalkontenentwicklung (KKE) ist von bilanzierenden Mitunternehmerschaften, für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2014 beginnen, verpflichtend als eigener Berichtsbestandteil zu übermitteln. Bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr sind somit Wirtschaftsjahre mit dem Bilanzstichtag 31.12.2015 erstmals betroffen. Ziel der KKE ist die handels- und steuerrechtliche Darstellung der Entwicklung des Eigen- und Fremdkapitals im betrachteten Wirtschaftsjahr.

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