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Die Auswirkungen und die Berechnung werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. Sobald der Jahresabschluss beendet ist im GTC und die Periode geschlossen wurde, ist eine BP-Periode als vollständige Kopie dieser Periode zu erstellen mit den gleichen Parametern, ausser der Auswahl Periodenstand "BP". 

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Gehen wir die Prozesskette sowie den tatsächlichen zeitlichen Verlauf weiter, so beginnen die meisten Gesellschaftsbetreuer kurze Zeit später mit der Steuererklärung. Zu diesem Zeitpunkt ist die BP-Periode auf "Veranlagung" umzustellen, denn diese soll ja immer dem Stand des Jahres folgen.  Sobald die Steuererklärung erstellt wurde, ist dieser Stand der Gesellschaft über Bewegungsdaten Kopie in die BP-Periode zu kopieren um dadurch den letzten Stand der Gesellschaft in der BP-Periode vorzuhalten. Wichtig dabei ist, dass die BP-Periode vor der Kopie aus der Veranlagung in den Perioden Stammdaten so angepasst wird, dass sie der Steuererklärungsperiode entspricht (Periodenstand=Veranlagung, BRG und weitere Parameter sind entsprechend anzupassen). Relevante bzw. zu kopierende Gesellschaften sind aktuell nur die Organträger und die Standalone Gesellschaften, denn nur diese Berücksichtigen die Auswirkungen der BP-Sachverhalte in der Tatsächlichen Steuer bzw. in der Berechnung der Steuerrückstellung. Die Steuererklärungsperiode des Organträgers bleibt in der Regel offen, bis die Steuererklärung tatsächlich abgegeben wird. Bei jeder Änderung dieser, sind die Daten über eine Bewegungsdatenkopie der BP-Periode mitzugeben. 

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