Sämtliche relevante Anpassungen im GTC-Produkt sind in den Release Notes zur Jahresversion 2020 (20.06.XX) zusammengetragen.
Einige Themen möchten wir an dieser Stelle genauer ausführen.
Unterhalb dieser Seite finden Sie noch folgende weitere Informationen:
- Neuerungen StE-Formulare VZ 2019
- Bekannte Fehler in der Berechnung der latenten und laufenden Steuern
- Bekannte Fehler im Modul Tax Return
Gesellschaftsspezifische Steuersätze
(BRG 1300872 und 1300909)
Die Funktion der gesellschaftsspezifischen Steuersätze ist an sich nicht neu. Bisher umfasste diese Funktion jedoch nur die drei folgenden Steuersätze:
- Durchschnittlicher Steuersatz (laufendes Jahr)
- Durchschnittlicher Steuersatz (für latente Steuern)
- GewSt-Anteil der latenten Steuern
Hinzugekommen sind mit der neuen Jahresversion nun drei weitere Steuersätze:
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer/ Steuermesszahl
- Zusätzliche Steuer
Sofern Sie mit der Funktion "gesellschaftsspezifische Steuersätze" bereits in der letzten GTC-Version gearbeitet haben, müssen Sie für die betroffenen Gesellschaften die drei neuen Steuersätze in den Gesellschaftsstammdaten nachpflegen. Wenn dies nicht geschieht, werden die Berechnungen jeweils mit dem Steuersatz 0,00 % durchgeführt.
Zudem können die gesellschaftsspezifischen Steuersätze nun auch im Bereich der Einzelgesellschaft im Basisdaten-Dialog angepasst werden. Dadurch muss die Anpassung der Steuersätze nicht zwangsläufig im Stammdatenbereich des GTC erfolgen, sofern die Gesellschaftsbearbeiter über das Recht "Basis Data - Edit" verfügen.
Import in den Dialog §8b-Sachverhalte
Mit dem Formularset 2019 hat sich der Aufbau des §8b-Sachverhalte verändert. Dadurch ist es nicht möglich das Import-Template aus dem Formularset 2018 zu verwenden.
Laden Sie das neue Import-Template herunter und benutzen dieses für die Erfassung Ihrer §8b-Sachverhalte. Sofern Sie Daten aus dem alten Import-Template kopieren, achten Sie darauf nicht die Struktur des 2019er-Templates zu verändern.