Taxonomieversionen



Was ist eine Taxonomie?

Die Übermittlung von E-Bilanzen erfolgt auf der Grundlage von XBRL-Taxonomien (amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG). Die Gliederungstiefe richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB und für die GuV nach § 275 HGB. Neben laufenden Gesetzesänderungen müssen auch sog. untergesetzliche Anforderungen in der Taxonomie fortlaufend berücksichtigt werden (z.B. der DRS). Deshalb wird von der Finanzverwaltung jährlich eine neue Taxonomieversion per BMF-Schreiben veröffentlicht. Auf der Seite www.esteuer.de sind alle für die Übermittlung von E-Bilanzen relevanten Taxonomieversionen dokumentiert.

FAQ der Finanzverwaltung

Frage: Was ist eine Taxonomie

Antwort:

Eine Taxonomie im XBRL-Kontext ist ein gegliedertes hierarchisches Datenschema zur Übermittlung von Finanzberichten. Sie beschreibt den Inhalt und die Struktur von Finanzberichten, dient als Vorlage oder Baukasten für einen individuellen Abschluss und enthält einen Fundus der Positionen, die standardmäßig für eine Übermittlung verwendet werden können. Der Fundus der Positionen ist in etwa vergleichbar mit einem Kontenrahmen.Für unterschiedliche Verwendungen bzw. Bilanzierungsstandards (z.B. HGB, US-GAAP, IFRS) werden jeweils spezifische Taxonomien bereitgehalten. Die Taxonomie kann nicht nur zur Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung genutzt werden. Sie dient auch der Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger. Zukünftig wird sie auch bei Übermittlungen an Kreditinstitute Verwendung finden.

Quelle: FAQ zur E-Bilanz

Welche Taxonomieversion ist für welches Wirtschaftsjahr zu verwenden?

Welche Taxonomieversion für welches Wirtschaftsjahr zu verwenden ist, lässt sich aus dem zu jeder Taxonomie korrespondierenden BMF-Schreiben ableiten. Hier am Beispiel der Taxonomie 6.2, welche für nach dem 31. Dezember 2018 beginnende Wirtschaftsjahre zu verwenden ist:



Praxishinweis

Grundsätzlich ist eine Taxonomieversion für das nach dem Jahr der Veröffentlichung folgende Wirtschaftsjahr zu verwenden.

Die Taxonomie 6.2 wurde in 2018 veröffentlicht und ist für das Wirtschaftsjahr 2019 maßgeblich.

Bei der Übermittlung einer E-Bilanz muss die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Version der ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client) mit der verwendeten Taxonomieversion kompatibel sein. Die ERiC-Schnittstelle validiert die übermittelte E-Bilanz anhand von Prüfroutinen, welche von der Finanzverwaltung festgelegt werden. Programmseitig ist die ERiC-Schnittstelle in SmartTaxBalance intergriert. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen welche Programmversion für die jeweiligen Wirtschaftsjahre vorausgesetzt wird:


Taxonomieversion:

veröffentlicht mit BMF-Schreiben vom:

gültig für die Wirtschaftsjahre:Übermittlung ab der SmartTaxBalance Version ... möglichÄnderungsnachweis zum Taxonomieupdate ...

5.1

01.06.20122012 und 2013

1.0


5.227.06.20132013 und 20141.7von Taxonomie 5.1 auf 5.2
5.313.06.20142014 und 20152.0von Taxonomie 5.2 auf 5.3
5.425.06.20152015 und 20163.0von Taxonomie 5.3 auf 5.4
6.024.05.20162016 und 20174.1von Taxonomie 5.4 auf 6.0
6.116.05.20172017 und 20182019von Taxonomie 6.0 auf 6.1
6.206.06.20182018 und 20192020von Taxonomie 6.1 auf 6.2
6.302.07.20192019 und 2020offenvon Taxonomie 6.2 auf 6.3

Die Unterstreichungen stellen die Empfehlung auf Grundlage des BMF-Schreibens dar.

Praxishinweis

Es gilt zu beachten, dass die Finanzverwaltung den ERiC für die Übermittlung von Echtfällen zeitlich später bereitstellt als die Taxonomieversion.

Beispiel Taxonomie 6.1

16.05.2017: Veröffentlichung per BMF-Schreiben

24.05.2018: Veröffentlichung ERiC 27.7 für die Übermittlung von Echtfällen auf Basis der Taxonomie 6.1

Daraus ergibt sich die Empfehlung, die Taxonomieversion 6.1 für das Wirtschaftsjahr 2018 zu verwenden.

Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr

Taxonomieversiongültig für die Wirtschaftsjahre:
5.12012/2013 und 2013/2014
5.22013/2014 und 2014/2015
5.32014/2015 und 2015/2016
5.42015/2016 und 2016/2017
6.02016/2017 und 2017/2018
6.12017/2018 und 2018/2019
6.22018/2019 und 2019/2020
6.32019/2020 und 2020/2021

Die Unterstreichungen stellen die Empfehlung auf Grundlage des BMF-Schreibens dar.