Steueranmeldung von Sachverhalten



Steueranmeldung von Sachverhalten

Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Leistungserbringer (= Gläubiger der Vergütung) zufließt (§ 50a Abs. 5 S. 1 EStG). Mit Entstehung der Steuer hat der Leistungsempfänger (= Schuldner der Vergütung) den Steuerabzug vorzunehmen. Der Steuerabzug erfolgt auf Rechnung des Gläubigers der Vergütung, da dieser der Steuerschuldner ist.

Die in einem Kalendervierteljahr einbehaltene Steuer hat der Schuldner der Vergütung bis zum zehnten Tag des folgenden Monats anzumelden und an das BZSt abzuführen.

Q1 -> 10. April
Q2 -> 10. Juli
Q3 -> 10. Oktober
Q4 -> 10. Januar

Beispiel:
Künstler (K) tritt am 28.12.2013 in Deutschland auf. Er erhält vom Veranstalter (V) für seinen Auftritt am 04.01.2014 ein Honorar.

Die Steuer entsteht gemäß § 50a Abs. 5 S. 1 EStG am 04.01.2014. Der Veranstalter (V) hat als Vergütungsschuldner den Steuerabzug vom Honorar (Einkünfte nach § 50a Abs. 1 EStG) bis zum 10.04.2014 beim BZSt anzumelden und an dieses abzuführen.

Umsetzung der Steueranmeldung

Einzelgesellschaften, die meldepflichtig sind, werden im Gesellschaftsstammdatensatz über ein Attribut gekennzeichnet. Dieses Attribut wird beim Anlegen einer Gesellschaft automatisch aktiviert und muss bei nicht-meldepflichtigen Gesellschaften manuell deaktiviert werden.

Meldepflichtige Gesellschaften müssen ihre Sachverhalte im Quellensteuermodul eintragen und an den Konzern zur Anmeldung übermitteln. Falls in einem Quartal für die Gesellschaft keine Sachverhalte vorliegen, wird dies ebenfalls durch eine Bestätigung im Modul an den Konzern gemeldet.

Die Sachverhalte zur Anmeldung werden quartalsweise von den meldepflichtigen Einzelgesellschaften dezentral im Quellensteuermodul erfasst. Nach erfolgter Eingabe können die Sachverhalte gesammelt der für die Anmeldung verantwortlichen Konzernsteuerabteilung übermittelt werden. Die Übermittlung eines Sachverhalt kann nicht durch den Nutzer erfolgen der sie erstellt hat ( Vier - Augen - Prinzip).

In der Konzernsteuerabteilung werden die Sachverhalte geprüft. Bei Unstimmigkeiten können die Sachverhalte zur erneuten Prüfung zurück an die Einzelgesellschaft gegeben werden. Sind die Sachverhalte korrekt und vollständig übermittelt worden, kann die Konzernsteuerabteilung je Gesellschaft oder gesammelt für alle Gesellschaften die anzumeldenden Sachverhalte im vom BZSt geforderten CSV-Format abrufen.

Für jede Gesellschaft wird eine Anmeldung gespeichert. In dieser Anmeldung ist nachvollziehbar, wann sie erstellt wurde, für welchen Zeitraum und von wem sie erstellt wurde. Zusätzlich wird in der Anmeldung die erzeugte CSV-Datei archiviert. Nach erfolgter Anmeldung über die Schnittstelle des BZSt kann ebenfalls die Anmeldungsbestätigung im PDF-Format zur Dokumentation angehängt werden.

Falls eine bereits erfolgte Anmeldung für eine Gesellschaft korrigiert werden muss, erfolgt die Korrektur ebenfalls über das Quellensteuermodul. Bei der Korrektur müssen alle zuvor gemeldeten Sachverhalte der Gesellschaft nochmals korrigiert nachgemeldet werden. Hierzu werden die Sachverhalte dupliziert. Die Gesellschaft führt die Korrektur durch und meldet diese an den Konzern. Die Korrekturmeldung wird ebenfalls in der Meldungsübersicht erfasst.

Jährlich kann der Konzern nach der letzten Meldung im Q4 für jede Gesellschaft eine Steuerbescheinigung erstellen. Diese ist ebenfalls über die Anmeldungsübersicht abrufbar.

Der ganze Prozess wird durch automatisch generierte E-Mail-Benachrichtigungen unterstützt.

Der jeweilige Status von Sachverhalten wird durch folgende Statuswerte angezeigt:

Anlegen von Sachverhalt

  • offen
  • übermittelt
  • angemeldet.

Statusübersicht von Steueranmeldungen

Der Dialog der Steueranmeldung stellt unter dem Reiter 'Status' eine Quartalsübersicht zur Verfügng. Hier wird der Bearbeitungsstand von Steuersachverhalten durch Meilensteinen dargestellt. 

MeilensteinSachverhaltstatus
Rotnicht begonnen
GelbOffen
GrünÜbermittelt
BlauAngemeldet




Aufbau von Steueranmeldungen

Hauptansicht einer Steueranmeldung.

Bearbeitungsansicht eines einzelnen Sachverhalt.


Berechtigungen von Steueranmeldungen

Für den Meldeprozess werden verschiedene Berechtigungen unterschieden. Diese können über die Rollenzuweisung für einzelne Gesellschaften oder kaskadierend für einen Teilkonzern an Benutzer vergeben werden.

Einzelgesellschaft
 

Dialog / Berechtigung


 

Status

 

 

Offen

 

 

Übermittelt

 

 

Angemeldet

 

 

Leseberechtigung

 

 

---

 

 
  • Einsehen von Sachverhalten

 
  • Einsehen von Sachverhalten

 
  • Einsehen von Sachverhalten

 

Schreibberechtigung

 



---

 
  • Anlegen, Editieren, Löschen von Anmeldungen
  • Anlage von Leermeldungen
  • Anlegen, Editieren, Löschen von Sachverhalten 

 ---
 

  • Anlegen von Korrekturmeldungen
  • Kopie bestehender Anmeldung für neues Quartal

 
 

Reviewberechtigung


---

 
  • Prüfen von Sachverhalten
  • Übermitteln von Anmeldungen an Konzern

 

--- 

 

 

 ---

 


Konzern Dialog / Berechtigung

Status

Offen

Übermittelt

Angemeldet


 

Leseberechtigung

 


  • Einsehen von Meldungsübersicht je Quartal
 


  • Einsehen von Anmeldungsübersicht


  • Einsehen von Anmeldungsübersicht
  • Einsehen von Anmeldungsdetails


  • Einsehen von Anmeldungsübersicht
  • Einsehen von Anmeldungsdetails

 

 

Schreibberechtigung

 

 

---

 

 

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  • Zurückweisen von übermittelten Anmeldungen an Einzelgesellschaft
  • Erstellung der Anmeldung
  • Download der Anmeldungsdatei im CSV Format
  • Upload von Anmeldebestätigung
  • Erzeugen von Steuerbescheinigungen


Nach Herkunft der inländischen Einkünfte

Art der Einnahmen / Vergütung


Darbietung

o.g. Berechtigungen gelten für Inländische Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen
Darbietungen (§ 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Verwertung von Darbietungen

o.g. Berechtigungen gelten für Inländische Einkünfte aus der inländischen Verwertung von Darbietungen i. S. der Zeile 8 (§ 50a
Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rechte

o.g. Berechtigungen gelten für Inländische Einkünfte aus der Nutzung oder der Nutzungsüberlassung von Rechten sowie Transferentschädigungen
(§ 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Ratsmitglieder

o.g. Berechtigungen gelten für Inländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Aufsichtsrats- / Verwaltungsratsmitglied oder ähnlichen
Funktionen (§ 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG)

E-Mail-Benachrichtigung

Es werden zwei Adressatenkreise unterschieden. Zum einen die Quellensteuerverantwortlichen in den Einzelgesellschaften, zum anderen die Konzernverantwortlichen. Die Quellensteuerverantwortlichen in den Einzelgesellschaften ergeben sich über die Rollenzuweisung. Wenn E-Mail-Benachrichtigungen an die Quellensteuerverantwortlichen gesendet werden, so werden die jeweiligen Zuweisungen zum Zeitpunkt des Versands analysiert und die E-Mail-Adressen aus den Benutzerstammdaten für den Versand der E-Mail genutzt. Das selbe gilt für E-Mails, die an die Konzernverantwortlichen gesendet werden. Darüber hinaus ist es möglich eine „Team-Mailbox“ zu hinterlegen, die als Sammelstelle für die Konzernverantwortlichen dient und alle E-Mails für die Konzernverantwortlichen empfängt.

E-Mail-Text

Der E-Mail-Text kann für jeden E-Mail-Typen in den Stammdaten hinterlegt werden.

Hier ist es möglich, den Betreff sowie den eigentlichen E-Mail-Text frei zu definieren. Die E-Mails werden als HTML-E-Mails versendet, d. h. es kann mit verschiedenen Formatierungen gearbeitet werden.

Falls gewünscht, können die E-Mails in verschiedenen Sprachen verfasst werden. Als Standardsprache wird für das Quellensteuermodul deutsch verwendet.

Im E-Mail-Text können folgende Platzhalter verwendet werden, die durch die tatsächlichen Werte ersetzt werden:

{UNITID}

Id der Gesellschaft 

{UNITNAME}

Name der Gesellschaft 

{TODAY} 

Tag des Versanddurchlaufs 

{TODAY;x}

Tag des Versanddurchlaufs + x 

{WHT-YEAR}Quellensteuer Anmeldungsjahr
{WHT-QUARTER}Quellensteuer Anmeldungsquartal

Regelmäßige Benachrichtigung für Quartalsfrist

Unter diesem E-Mail-Typ kann eine regelmäßige Benachrichtigung hinterlegt werden, die die Quellensteuerverantwortlichen an die Quartalsfristen erinnert.

Empfohlen wird eine Erinnerung am 3. Tag des jeweiligen Folgemonats des Quartals.

E-Mail-Benachrichtigung bei To-Dos

Unter diesem E-Mail-Typ kann eine eventbezogene Benachrichtigung hinterlegt werden, die den jeweiligen nächsten Bearbeiter eines Sachverhaltes über ein To-Do informiert. Vorgesehen sind folgende Events:


Status alt

 


Status neu


Empfänger

 

Offen

 

 

  • Übermittelt


  • Konzernverantwortliche Team-Mailbox
 

Übermittelt

 


  • Angemeldet
 
 
  • Quellensteuerverantwortliche der Gesellschaft mit Berechtigung für Einkunftsart
 

Übermittelt

 
 
  • Offen
  • Quellensteuerverantwortliche der Gesellschaft mit Berechtigung für Einkunftstyp