Gewerbesteuer



Die Gewerbesteuererklärung bzw. die Festsetzung des Steuermessbetrags [oder des Gewerbeverlustes] erfolgt im Menüpunkt Gewerbesteuer. Die Formulardialoge werden einheitlich von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften verwendet. Es stehen das Formular GewSt 1 A und GewSt 1 D [Zerlegung] zur Verfügung.  

Die einzelnen Anlagen entsprechen den Vordrucken der Finanzverwaltung und müssen für Zwecke der elektronischen Steuererklärung ausgefüllt werden. Im Jahresabschluss bzw. im Reporting kann alternativ der Dialog Tatsächliche Steuern genutzt werden.

Vermögensverwaltend / Treuhandgesellschaft

Die Treuhand-Personengesellschaft ist in gewerbesteuerlicher Sicht kein eigenständiges Steuersubjekt, sondern eine Betriebsstätte des Komplementärs. Gewerbesteuerlich werden die Wirtschaftsgüter der KG und damit deren Betrieb dem Komplementär zugerechnet. Aus diesem Grund erfasst die im GTC hinterlegte Treuhandgesellschaft ausschließlich die Sachverhalte für den Treugeber und führt an diesen eine Datenmeldung durch.

Der Treugeber empfängt die Werte der Treuhandgesellschaft über den BMG-Transfer und stellt diese in einer separaten Spalte dar. Zu diesen Werten werden die eigene Werte des Treugebers hinzugerechnet. Die Summe unterliegt den Vorschriften für gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen und wird entsprechend berechnet und angezeigt.

Auch für vermögensverwaltende Gesellschaften erfolgt rein die Erfassung von gewerbesteuerlichen Modifikationen. Über den BMG-Transfer erfolgt vergleichbar mit Treuhandgesellschaften die Datenmeldung und Verarbeitung beim Mitunternehmer. 

Gewerbesteuer-Zerlegung

Die Gewerbesteuerzerlegung kann, abhängig von der jeweiligen kundenspezifischen Konfiguration, in drei Modi verwendet werden:

  • Zerlegung nach Arbeitslöhnen (Regelfall)
  • Zerlegung mit mehreren Zerlegungsmaßstäben
  • Zerlegung mit mehreren Zerlegungsmaßstäben und Oberzerlegung

In den beiden letzten Fällen werden die Details der Zerlegung vom Organträger definiert.

Im ersten Schritt stellt der Anwender im Tab Gemeindeauswahl die für seine Angaben benötigten Gemeinden zusammen. Er kann hierzu im unteren Bereich [Auswahl Hebesatz] eine der in der GTC Datenbank vorhandenen Gemeinden mitsamt Stammdaten auswählen, indem er [ ] anklickt. Wenn hier eine Gemeinde fehlen sollte, kann er in den darüber befindlichen Feldern [Eingabe Hebesatz] eine Gemeinde mitsamt Gemeindeschlüssel ergänzen.

Im oberen Bereich des Tab Gemeindeauswahl sieht der Anwender die Liste aller für die aktuelle Gesellschaft zusammengestellten Gemeinden. Hier werden auch die Angaben zur Postleitzahl, Steuernummer und ggf. zum Hebesatz ergänzt. Außerdem kann eine Gemeinde als Sitz der Geschäftsleitung markiert werden. (Diese Angaben werden für den Elster-Versand benötigt.)

Im zweiten Schritt gibt der Anwender im Tab Einzelgesellschaft zu jeder Gemeinde die Werte zum Arbeitslohn (bzw. anderen und weiteren Zerlegungsmaßstäben) ein.

Anstelle der manuellen Eingabe können die Daten zu einer Gesellschaft auch über die flexible Schnittstelle importiert werden. Der Organträger kann hier auch einen organkreisübergreifenden Import für mehrere Gesellschaften vornehmen. Unter der Voraussetzung, dass die Schnittstellenstrukturen im Bereich Stammdaten vorab definiert worden sind, kann hier eine CSV-Datei hochgeladen werden. (Zahlen müssen ohne Tausendertrennung dargestellt sein; als Dezimaltrennzeichen ist der Punkt zu verwenden.)

Bereits vorhandene Einträge zu einer Gemeinde bei einer Gesellschaft werden gelöscht, wenn in der Importdatei keine Daten hierzu vorhanden sind. Ansonsten werden die Daten gemäß der Importdatei aktualisiert oder neu angelegt.

Zum einen ist zu beachten, dass der Import auch vorgenommen werden kann, wenn der Gesellschaft noch keine Gemeinden zugewiesen worden sind. D.h.: Die in der Importdatei vorhandenen Gemeinden werden zu dieser Gesellschaft hinterlegt und mit den Werten der Importdatei versehen. Zum anderen können Daten zu einer Gesellschaft iterativ ergänzt werden. Angenommen, es sind zwei Schnittstellenstrukturen definiert worden:

Die erste Schnittstellenstruktur beinhaltet die Gesellschaftskennung, die Angaben zur Gemeinde und die Werte des ersten Zerlegungsmaßstabs. Die zweite Schnittstellenstruktur beinhaltet die Gesellschaftskennung, den Gemeindeschlüssel und die Werte des zweiten Zerlegungsmaßstabs und der Oberzerlegung.

Unter diesen Annahmen können die Werte über zwei Dateien nacheinander importiert werden. Sie werden GTC-seitig zusammengeführt. Es ist zu beachten, dass beide Dateien dieselben Gesellschafts- und Gemeindeschlüssel umfassen. Hier ist also gegebenenfalls der Wert 0 zu importieren, um diese Voraussetzung sicherzustellen.

Dem Organträger wird in dem zusätzlichen Tab Organträger eine Übersicht über die Eingaben aller Organgesellschaften dargestellt. Die Darstellung ist im Standard nach Gemeinden aggregiert und nach Werten abnehmend sortiert. Bei der Verwendung mehrerer Zerlegungsmaßstäbe werden die Werte gemäß der vom Organträger definierten Zerlegung aggregiert. Die Darstellung kann alternativ auch nach Gesellschaften aggregiert werden.