Fachliche Hinweise Version 11.00.XX




Allgemeine Hinweise

Mit der Version 11.00.XX sind wieder einige Weiterentwicklungen, die AMANA zum Großteil bereits auf der jährlichen Anwenderkonferenz Ende April 2018 vorgestellt hat, hinzugekommen.

Mit dieser Dokumentation möchte AMANA Ihnen, als Anwender, Informationen zur Verfügung stellen, welche die Einarbeitung in die neue GTC-Version erleichtern.

Einige Funktionen sind erst nach einer entsprechenden Konfiguration der GlobalTaxCenter-Software verfügbar. Zu den aktivierbaren Zusatz-Funktionen gehören beispielsweise die Steuerrechnung mit dem 2-stufigen Bilanzvergleich („v3-Perioden“), elektronischer Versand der Steuererklärung, Snapshots, True-Ups, Planung, Betriebsprüfungen, Compliance, Tax Risk Management und Questionnaire. Sollten Sie an diesen Funktionen interessiert sein, können Sie uns gerne für die weitere Abstimmung kontaktieren. Diese zusätzlichen Funktionen sind mit einer Erhöhung der jährlichen Update-Pauschale verbunden.

Fachliche Hinweise

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Anforderungen nach Durchführung des GTC-Updates - Anpassung der Saldierungs-Einstellungen

Die Abhängigkeiten von System-Flags und Perioden-Einstellungen wurden mit der BRG 1300618 entfernt und es gelten nun nur noch die Einstellungen der Gesellschaft. Dazu wurden zusätzliche Haken "Latente Steuern saldieren (IFRS)", "Latente Steuern saldieren (Handelsrecht)" und "Saldierung Teilkonzern" ergänzt und in der Berechnung verarbeitet.

Bitte prüfen Sie nach dem Update unbedingt Ihre Einstellungen bei den Gesellschaften und überarbeiten Sie diese wenn nötig.

Anlegen von Perioden für die Steuererklärung 2017

Das GlobalTaxCenter bietet die elektronische Versendung von Steuererklärungen an. Jedes Jahr ändern sich die Anforderungen der Finanzverwaltung und somit auch die abgefragten Inhalte. Der Bereich der tatsächlichen Steuern (Formular-Dialoge, etc.) wurde daher auch in diesem Jahr technisch umgearbeitet.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anlage von Perioden für den neuen Veranlagungszeitraum 2017 können Sie in den FAQs abrufen.

Informationen zu den inhaltlichen Änderungen der Formulare für den Veranlagungszeitraum 2017 können Sie hier einsehen.

Noch offene Steuererklärungen älterer Veranlagungszeiträume

Sofern Sie noch (korrigierte) Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2015 oder 2016 im GlobalTaxCenter erstellen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, da auch hier kleinere Anpassungen vorgenommen werden mussten.

1) Aktualisieren Sie die Perioden-Stammdaten (Letzte Berechnungsgrundlage, aktivierte Patches)

2) Speichern Sie die Steuerberechnung der zu erklärenden Gesellschaft

3) Setzen Sie den Status der Versendung im Dialog ERiC-Transfer zurück

4) Erstellen Sie einen neuen Snapshot (ERiC-Transfer, 1.Schritt)

5) Benutzen Sie für die Versendung das neueste Mapping

Anpassung des Mappings für den Import in die Steuerberechnung 2017

Durch die Änderung der Formulare mussten auch die technischen GTC-IDs der Eingabefelder im GlobalTaxCenter angepasst werden. Dies bedeutet, dass die hinterlegten Import-Mappings einmalig durch Sie für 2017 angepasst werden müssen, sofern Sie Werte aus einem externen System (SAP, SmartTaxBalance, …) in die Steuerberechnung im GlobalTaxCenter importieren. Als Hilfestellung stellen wir Ihnen dabei einen Report zur Verfügung, der die geänderten GTC-IDs zur Vorperiode aufzeigt (siehe Report „Mapping der Veranlagungszeiträume“)

Sonderfall: zwei Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr

Anbei finden Sie eine Erläuterung für den Fall, dass in einem Kalenderjahr zwei Wirtschaftsjahre enden. Ab dem VZ 2016 ist für diesen Fall nur noch eine Körperschaftsteuererklärung elektronisch zu übermitteln. Aktuell plant die Finanzverwaltung Ende Juli eine neue ERiC-Version zu veröffentlichen, in der diesbezüglich einige Fehler in den Validierungsregeln behoben werden. Der Fall, dass in diesen beiden Wirtschaftsjahren ein Ergebnisabführungsvertrag mit zwei unterschiedlichen Organträgern (je Wirtschaftsjahr) besteht, bleibt ein Ausschlussfall. Das bedeutet für die Erstellung dieser Körperschaftsteuererklärung, dass diese in Papierform beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Die Vordrucke können Sie als PDF auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern herunterladen.

Darüber hinaus wird in der neuen ERiC-Version auch eine Vielzahl von anderen Änderungen in den Validierungsregeln vorgenommen. Diese sollen u.a. die Probleme im Zusammenhang mit den folgenden Themen lösen: 

  • Zinsschranke bei Organgesellschaften
  • Abbildung von Umwandlungen im der Anlage KSt 1 F
  • Änderungen in den Anlagen AEV und AESt

Support / Hotline

Die AMANA-Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0201/94 622 622. Alternativ können Sie eine E-Mail an die Adresse gtc-support@amana.de schreiben.